Gulfhaus
- Landkreis
- Aurich
- Gemeinde
- Hinte
- Gemarkung
- Loppersum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Loppersum
- Adresse
- Schloßstraße 4
- Objekttyp
- Gulfhaus
- Baujahr
- 1554
- bis
- 1835
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34648908
- Objekt-Nr.
- 13
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Backsteinbau, bestehend aus einem eingeschossigen giebelständigen Wohnteil (Steinhaus) unter Satteldach zur Straße und der rückwärtig firstparallel nach rechts versetzt angebauten Gulfscheune unter halbem Schopfwalmdach. Am Steinhaus Giebel mit zinnenartigen Auszügen und horizontaler Bänderung in Sandstein. Innen Upkammer über die gesamte Breite. Das Steinhaus bezeichnet 1554, die Gulfscheune dendrochronologisch datiert auf 1835.
- Denkmalbegründung
- Das Gulfhaus Schloßstraße 4 besteht aus einem Wohnteil (Steinhaus) von 1554 und einer rückwärtigen Gulfscheune von 1835. Das Gebäude hat eine geschichtliche Bedeutung für die Ortsgeschichte und aufgrund seines Zeugnis- und Schauwertes für die Baugeschichte des 16. und 19. Jhs. und als beispielhafte Gulfscheune aus der 1. Hälfte des 19. Jhs., die nachträglich an ein wesentlich älteres Steinhaus angebaut wurde. Das Steinhaus hat als einer der wenigen Wohnbauten Ostfrieslands aus dem 16. Jh. eine wissenschaftliche Bedeutung mit Seltenheitswert. Schließlich hat der prominent an der Schloßstraße als Hauptstraße des Ortes gelegene Komplex eine städtebauliche Bedeutung für das Straßenbild und das Ortsbild. Aus all diesen Gründen besteht an der Erhaltung des Gulfhauses Schloßstraße 4 ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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