Wohnhaus
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Lamspringe
- Gemarkung
- Sehlem
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Sehlem
- Adresse
- Breinumer Straße 26 a
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1800
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34538155
- Objekt-Nr.
- 250
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiger, traufständiger Fachwerkbau auf leicht vorstehendem, verputztem Sockel unter Satteldach. Zurückgesetzter Hauseingang mit profilierter historostischer Türrahmung und vorgesetzten Sandsteinstufen. Fassade allseitig mit farbigem Schieferbehang. Nordwestlich Anbau einer Quereinfahrtscheune. Erbaut um 1800.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus Breinumer Straße 26 a wurde um 1800 am südwestlichen Ortsrand erbaut. Sein farbiger Schieferbehang aus schachbrettartig angeordneten grauen und hellgrauen Schieferplatten, denen ein Fries aus hellgrauen und roten Schieferplatten als waagerechte Geschossgliederung eingefügt ist, kam vermutlich in den 1870er Jahren an die Fassade. Es handelt sich dabei höchstwahrscheinlich um importierten englischen Schiefer, der mittels Eisenbahn in großen Mengen schnell und günstig transportiert werden konnte. Das Wohnhaus besitzt geschichtliche Bedeutung aufgrund seiner Zeugnis- und Schauwerte für die Bau-, Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte und ist mit seiner Schutz und Zierverkleidung beispielhaft im ländlichen Bauen des 19. Jahrhunderts. Überdies von städtebaulicher Bedeutung als straßenbildprägendes Element des räumlichen Gefüges einer Hofanlage besteht an der Erhaltung des Wohnhauses ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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