Hauptwohnhaus der Hofanlage Leunisstr. 2/3
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Nordstemmen
- Gemarkung
- Mahlerten
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Mahlerten
- Adresse
- Leunisstraße 2
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1894
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34528041
- Objekt-Nr.
- 116
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweistöckiges, verputztes Bauwerk mit Ziegelziersetzungen und Eckquaderungen unter (ornamentiertem) Schiefer-Walmdach mit Zwerchhäusern. Werksteinsockel sowie Tür- Fenstereinfassungen in Sandstein. Im Obergeschoss rundbogige Fenster. Zum Portal, welches über ein Tympanon-Feld mit der inschriftlichen Datierung 1894 verfügt, führt eine geschwungene Freitreppe. Diverse, vermutlich bauzeitliche, Anbauten, darunter Wintergarten, Garteneingang, Windfang.
- Denkmalbegründung
- Das zur Hofanlage an der Leunisstr. 2/3 gehörende, villenartige Wohnhaus markiert in seiner solitären Stellung und umgeben von einer parkähnlichen Grünfläche einen Wandel der ländlichen Baukultur um 1900. Der Herrenhaus-Neubau bedient sich eines historistischen Formenkanons und demonstriert einerseits den mit Stolz zur Schau gestellten, aus der landwirtschaftlich genutzten Anlage resultierenden Wohlstand der Eigentümer, andererseits die vollzogene räumliche Trennung zum Wirtschaftshof, welcher sich in seiner dreiseitigen Anlage fortan auf das Herrenhaus als Bezugspunkt ausrichtete. An der Erhaltung des Wohnhauses Leunisstr. 2 besteht aufgrund seines geschichtlichen Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss als Element des räumlichen Gefüges einer Gutshofanlage ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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