Wirts-/Zollhaus und Nebengebäude

Ansicht von Osten (2022)

Detail Westfassade (2022)

Ansicht von Südosten (2022)

Ansicht von Süden (2022)

Ansicht von Osten (2022)

Ansicht von Nordwesten (2022)
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Nordstemmen
- Gemarkung
- Burgstemmen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Burgstemmen
- Adresse
- Poppenburger Straße 2
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1800
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34526712
- Objekt-Nr.
- 65
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- An der Leinebrücke gelegenes, zweigeschossiges traufständiges Fachwerkgebäude mit Krüppelwalmdach, ausgebautem Dachgeschoss mit Schleppgauben. Geschosse abgezimmert; Obergeschoss leicht hervorkragend. Dielentor etwa mittig, heute wegen veränderter Eingangsituation zugesetzt an der Westseite. Nordseite mit Ziegelbehang. Sockelgeschoss tiefliegend unter Straßenniveau. Rückwärtig an den Burgberg angelehnt befinden sich zudem ein Nebengebäude (19. Jahrhundert) aus Bruchstein, das als Wirtschaftsgebäude diente.
- Denkmalbegründung
- Das vormalige Zoll- und Wirtshaus ist am Fuße der Poppenburg unweit der Leinequerung gelegen. Seine Erhaltung liegt aufgrund des siedlungsgeschichtlichen Zeugnis- und Schauwerts durch beispielhafte Auspräugung eines Gebäudetypus sowie aufgrund der städtebaulichen Bedeutung als Element des orts- und straßenbildprägenden räumlichen Gefüges der Burganlage Poppenburg im öffentlichen Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb

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