Wohnflügel der Burganlage Poppenburg
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Nordstemmen
- Gemarkung
- Burgstemmen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Burgstemmen
- Adresse
- Poppenburger Straße 5
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1500
- bis
- 1900
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34526594
- Objekt-Nr.
- 62
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiger, in Nord-Südachse langgestreckter Wohntrakt, dessen Hauptwände massiv in Bruchstein ausgeführt sind. Bildet mit dem turmartigen Palas einen L-förmigen Grundriss. Der Hauptteil bis zur Nordwestecke (Dachreiter) stammt fast einheitlich aus dem 16. Jahrhundert (Nordteil 17. Jahrhundert), das leineseitig freiliegendes Kellergeschoß hat mutmaßlich einen mittelalterlichen Kern. Beide Wohngeschosse mit rechteckigen Fenstern mit Sandsteingewände. Im Norden 1901 historistischer Anbau in veränderter Achsrichtung. Flußseitig kleiner Erker. Hofseitig Anbauten und Fachwerkerker. Erkervorbau mit gequadertem Erdgeschoß (19. Jahrhundert) und zwei Fachwerkgeschossen (Mitte 17. Jahrhundert); Fachwerkveranda des 19. Jahrhunderts. An der nordöstlichen Schmalseite wird der Burghof umschlossen von einer schräg verlaufenden, hohen mittelalterlichen Bruchsteinmauer, die an den Wohnflügel anschließt. Zugesetzte gotische Spitzbogenpforte,barocke rundbogige Hofeinfahrt mit den Resten einer Fußgängerpforte.
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Wohnflügels als Teil der Anlage Poppenburg besteht durch seine geschichtliche Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für die Bau- und Kunstgeschichte sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung als Bestandteil des räumlichen Gefüges einer orts- und landschaftsbildprägenden Burganlage ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb