St. Joseph-Kirche
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Nordstemmen
- Gemarkung
- Burgstemmen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Burgstemmen
- Adresse
- Poppenburger Straße 4
- Objekttyp
- Kirche (Bauwerk)
- Baujahr
- um 1550
- bis
- um 1800
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34526457
- Objekt-Nr.
- 60
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- St. Joseph befindet sich in den zusammengefassten beiden unteren Geschossen des Pallas. Blockhaft geschlossener, dreistöckiger Kalkbruchsteinbau des 16. Jahrhunderts mit verzahnten Eckquadern unter Satteldach mit Dachreiter im Westen, mutmaßlich auf das im ausgehenden 14. Jahrhundert von Bischof Gerhard errichtete Palatium zurückgehend. Das baulich stark veränderte Obergeschoss diente als Festsaal. Ein Treppenturm des 16. Jahrhunderts an der Nordseite vermittelt zum Obergeschoss sowie zum Wohntrakt. Giebelflächen mit Ziegelbehang, an der Ostseite wird das untere Giebelgeschoss achsial mit zwei Fenstern gegliedert. Heterogene Fensteröffnungen den unterschiedlichen Bau-Nutzungsphasen entsprechend. Fachwerk-Zwerchhaus im Norden unter Flachwalmdach. Im Nordosten Portal mit flachbogiger Tür, deren Sandsteingewände Akanthusranken zeigen und inschriftlich auf 1785 datiert ist. Der 1773 erworbene Hochaltar (um 1690) entstammt dem aufgelösten Hildesheimer Jesuitenkollegs, die übrige Ausstattungsgegenstände des Kirchraumes stammen aus dem 17./18. Jahrhundert.
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung der katholischen Kirche St. Joseph besteht durch ihre geschichtliche Bedeutung aufgrund ihres Zeugnis- und Schauwertes für die Bau- und Kunstgeschichte sowie aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung als Bestandteil des räumlichen Gefüges der orts- und landschaftsbildprägenden Burganlage Poppenburg ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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