Scheune der Domäne Sillium
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Holle
- Gemarkung
- Sillium
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Sillium
- Adresse
- Parkstraße 7
- Objekttyp
- Zehntscheune
- Baujahr
- um 1740
- bis
- um 1760
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34518527
- Objekt-Nr.
- 108
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Scheune aus Quader- und Hausteinmauerwerk mit seitlicher Längsdurchfahrt und Quereinfahrt als Rundbogentore ausgebildet unter Krüppelwalmdach; Wände teilweise von kleinen, mit Sandsteinlaibungen gefassten Fenstern aufgelockert, Giebeltrapez mit Ziegelbehang.
- Denkmalbegründung
- Anfang des 14. Jahrhunderts entstand aus den Besitzungen der Grafen Wohldenberg die bischöfliche Domäne in Sillium. Die Grafen Wohldenberg als Hauptgrundbesitzer des Dorfes überließen 1309, nach dem Tode Heinrich V., ihr Gut dem Bischof von Hildesheim, nachdem sie schon 1275 die Burg Wohldenberg an Bischof Otto I. verkauft hatten. Ein Teil des für den Bau der Scheune verwendeten Baumaterials stammt vermutlich aus der Mauer der 1641 zerstörten Burg, deren Ruine bis 1858 weitgehend abgetragen war. Die bischöfliche Domäne Sillium blieb bis 1963, als der letzte Domänenpächter die Aufteilung der 275 ha verfügte, im Besitz der katholischen Kirche. Neben dem Wohnhaus des Domänenpächters ist die große Schäferscheune das letzte erhalten gebliebene Gebäude der Domäne Sillium. Die Erhaltung der Zehntscheune liegt aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, aufgrund ihres Zeugnis- und Schauwertes für die Agrargeschichte als beispielhafter Gebäudetyp einer Zehntscheune des 18. Jahrhunderts sowie aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Orts- und Straßenbild im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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