Wohnhaus
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Holle
- Gemarkung
- Luttrum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Luttrum
- Adresse
- Annenkirchplatz 1
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1675
- bis
- um 1700
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34518377
- Objekt-Nr.
- 96
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zum Hof traufständiger, zweigeschossiger Fachwerkbau in Stockwerkszimmerung unter Halbwalmdach; Obergeschoss über gerundeten, leicht profilierten Balkenköpfen und Füllbrettern zur Hofseite vorkragend, an Ostseite Erdgeschoss in Ziegelausfachung, im fachwerksichtigen Obergeschoss Gefache verputzt. Vielgestaltiges Fachwerk mit Andreaskreuzen, Fußknaggen und verschränkten Streben eines Wilden Manns. Rückseite im Erdgeschoss teilweise massiv ersetzt, am Südgiebel Anbau einer Scheune.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus mit Hofanlage begrenzt im historischen Ortszentrum den Kirchhof im Westen. Das Wohnhaus wurde Ende des 17. Jahrhunderts erbaut und dokumentiert als eines der ältesten Häuser im Ort beispielhaft die Entwicklung von landwirtschaftlichen Höfen um die Kapelle, die etwa zur gleichen Zeit entstand. Es ist daher ortsgeschichtlich und aufgrund seines Zeugnis- und Schauwertes für die Bau- und Kunstgeschichte bedeutsam. Als prägendes Element des räumlichen Gefüges einer Hofanlage besitzt das Wohnhaus überdies städtebauliche Bedeutung. An der Erhaltung des Wohnhauses Annenkirchplatz 1 in Luttrum besteht aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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