Marienkapelle
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Holle
- Gemarkung
- Söder
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Söder
- Adresse
- Rießkamp 19
- Objekttyp
- Kapelle (Bauwerk)
- Baujahr
- 1862
- bis
- 1981
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34515231
- Objekt-Nr.
- 110
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Auf Kirchhof mit Heckeneinfriedigung eine im Kern massive verputzte Kapelle über rechteckigem Grundriss von 1862, durch ein Querschiff 1981 erweitert, mit gliedernden hohen flachbogigen Fenstern, kleinem Vierungsglockenturm unter flachen Satteldächern, kupferverkleidete Eingangstür mit Marienfigur als originalgetreuer Reproduktion der Madonna am Taufbecken des Hildesheimer Doms sowie zwei Heiligenfiguren an nordöstlicher Außenwand. Innen flache Holzbalkendecke und barocke Ausstattung mit Altarwand, halbrunder Herrschafts- und Orgelempore, Altarbild sowie vier weiteren großformatigen Heiligenbildern vermutlich von Joseph Gregor Winck, Kreuzbild von van Dyck oder seiner Werkstatt sowie Bankgestühl.
- Denkmalbegründung
- Die Kapelle stellt die einzige Marienkapelle im Bistum Hildesheim dar und wurde 1862 durch Andreas Graf zu Stolberg-Stolberg (1786-1863), dem letzten katholischen Besitzer von Schloss Söder, erbaut. Als mit dem Verkauf des Schlosses auch dessen Kapelle evangelisch wurde, ließ der Graf die Marienkapelle östlich, außerhalb des Schlossareals errichten, in die er die Barockausstattung der Schlosskapelle übertrug. An der Erhaltung der Kapelle besteht aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte und als beispielhafter Bau, aufgrund ihrer künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert einer bedeutenden Innenausstattung und aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung als straßen- und ortsbildprägender Bau ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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