Gerichtsgebäude
- Landkreis
- Celle
- Gemeinde
- Celle, Stadt
- Gemarkung
- Celle
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Blumlage/Altstadt
- Adresse
- Schloßplatz 2
- Objekttyp
- Gerichtsgebäude
- Baujahr
- 1840
- bis
- 1842
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34370702
- Objekt-Nr.
- 782
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Dreigeschossiger, breit gelagerter, verputzter Massivbau in Form einer Dreiflügelanlage, unter ziegelgedecktem Walmdach. Fassaden gegliedert durch Gesimse und Rundbogenfenster, Putz mit Quaderritzung. Erbaut 1840-42 nach Entwurf des Architekten Hector Wilhelm Heinrich Mithoff und des Lanbauinspektors Heinrich Ludwig Krüger. Innenausstattung erhalten (unter anderem reich ausgestalteter Plenarsaal von 1843 mit Königsgemälden), ebenso Prunkfenster von 1911.
- Denkmalbegründung
- Das Gerichtsgebäude des Celler Oberlandesgericht wurde 1840-42 im Rundbogenstil errichtet, die ehemals offene Dreiflügelanlage 1857-59 dann nach Norden mit einem Anbau verschlossen. Große Teile der prunkvollen Innenausstattung sind überkommen. Das Gebäude ist eines der frühesten, das den hannoverschen Rundbogenstil verwendet. An seiner Erhaltung besteht sowohl aufgrund seiner orts-, bau- und kunstgeschichtlichen Bedeutung, als bedeutender Teil des Gesamtwerks des überregional bekannten Architekten Mithoff, aufgrund der durch die außergewöhnliche Gestaltung und guten Erhaltung manifestierten künstlerischen Bedeutung und wegen des prägenden Einflusses auf das Straßen- und Platzbild auch in städtebaulicher Hinsicht ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 34352740 | Altstadt (Baukomplex) | Historische Altstadt Celle
- Weiterführende Links
- Celle im Nationalsozialismus (Schlossplatz 2-3)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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