Altes Rathaus
- Landkreis
- Celle
- Gemeinde
- Celle, Stadt
- Gemarkung
- Celle
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Blumlage/Altstadt
- Adresse
- Markt 14 -16
- Objekttyp
- Rathaus
- Baujahr
- 1561
- bis
- 1610
- Personen
- Rieß, Jakob
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34366678
- Objekt-Nr.
- 372
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Langgestreckter, zweigeschossiger freistehender Massivbau unter Satteldach mit aufwändiger vereinheitlichender Farbfassung über dem Backsteinmauerwerk, Werksteingliederungen aus Sandstein. Einfache Rechteckfenster. Die östliche Traufenseite durch drei Zwerchhäuser ausgezeichnet, das mittlere mit Welschen Giebeln von 1562, ähnlich dem Schloss, das nördliche einen Obergeschosserker abschließend (1565). In den Brüstungsfeldern des Erkers idealisierende Medaillonporträts eines Kaiserpaares. Im Ergeschoss die ehemalige Gerichtslaube. Am Südende eine Auslucht, wohl Anfang des 17. Jahrhunderts. An der Nordseite dreigeschossiger Schmuckgiebel mit Zierformen der Weserrenaissance. Erbaut wohl ab 1561, einbezogen Teile eines gotischen Vorgängerbaus, illusionistische Fassadenfassung von 1697. Der Südteil 1580-1610 angefügt, 1785 klassizistisch umgestaltet.
- Denkmalbegründung
- Das Rathaus Celle wurde ab 1561 unter Einbeziehung eines mittelalterlichen Vorgängerbaus errichtet. Verantwortlich waren die Baumeister Jakob Rieß und Frederic Soltesburg. Rieß baute auch zwischen 1580 und 1593 das südlich anschließende sogenannte Hochzeitshaus, welches 1785 klassizistisch überformt und vereinfacht wurde. Die heute sichtbare frühbarocke illusionistische Fassadenmalerei entstand 1697 und wird einem Meister Süersen zugeschrieben. Vergleichbare Fassadenfassungen der frühen Neuzeit sind nördlich der Alpen nur selten erhalten. Das Gebäude ist von geschichtlicher Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, als beispielhaftes Zeugnis für den Bautyp eines frühneuzeitlichen Rathauses im Kontext der Weserrenaissance, wegen seines Zeugnis- und Schauwertes für die Bau- und Kunstgeschichte sowie für die Stadtbaugeschichte. Es gehört darüber hinaus zu den herausragenden, die Stadtsilhouette prägenden Solitärbauten und besitzt als solches eine städtebauliche Bedeutung. Die Erhaltung des Alten Rathauses liegt daher im öffentlichen Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 34352740 | Altstadt (Baukomplex) | Historische Altstadt Celle
- Literatur
-
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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