Adelspalais
- Landkreis
- Celle
- Gemeinde
- Celle, Stadt
- Gemarkung
- Celle
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Neuenhäusen
- Adresse
- Hannoversche Straße 50
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1679
- bis
- um 1760
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34356079
- Objekt-Nr.
- 68
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Traufständiger zweigeschossiger Fachwerkbau unter ziegelgedecktem Krüppelwalmdach. Mit symmetrischem Fassadenaufbau, mittigen Zwerchgiebeln in den Trauffassaden und einer zeitgenössischen Eingangstür nach Osten. Kellergewölbe vom Vorgängerbau 1679, prägender Umbau um 1760 durch Thedel-Friedrich von Wallmoden (gest. 1788), Präsident des obersten Gerichts des Kurfürstentums Hannover ab 1783.
- Denkmalbegründung
- Das ehemalige Adelspalais steht westlich der Hannoverschen Straße und begrenzt den vorgelagerten Ehrenhof nach Westen. Ihm kommt somit sowohl im Hinblick auf das Straßen- als auch auf das Hofgefüge eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Darüber hinaus ist sowohl das ursprüngliche Palais als auch seine Innenausstattung aus dem 18. Jahrhundert gut überkommen. Bauherr war der spätere Gerichtspräsident von Wallmoden, der sich hier einen für Celle charakteristischen Bau in Form einer Dreiflügelanlage bauen ließ, an dessen Erhaltung somit sowohl aufgrund seiner personen-, orts-, bau- und kunstgeschichtlichen sowie gebäudetypischen Bedeutung, als auch aufgrund des durch die erhaltene Innenausstattung manifestierten künstlerischen Zeugniswerts ein öffentliches Interesse besteht.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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