Kavalierhaus Steinweg 3
- Landkreis
- Gifhorn
- Gemeinde
- Gifhorn, Stadt
- Gemarkung
- Gifhorn
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Gifhorn
- Objekttyp
- Kavaliershaus
- Personen
- Clare, Michael
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34328483
- Objekt-Nr.
- 20
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Schmales, nach Osten langgezogenes Grundstück mit straßenseitigem, die gesamte Parzelle in der Breite einnehmendes Fachwerkwohnhaus mit vorgeblendeter Steinfassade aus dem Jahre 1545(d)/1546(i), dem sogenannten Kavalierhaus, einem rückwärtigen Nebengebäude des frühen 20. Jahrhunderts sowie einem Mauerstück mit Blendnischen.
- Denkmalbegründung
- Das sogenannte Kavalierhaus wurde 1545/ 1646 als Wohn- und Gästehaus für Caspar von Leipzig errichtet, der dem Herzog Franz viele Jahre als Schlosshauptmann diente und 1543 zum Marschall und leitenden Hofbeamten ernannt wurde. Als Architekt wird Baumeister Michael Clare angenommen, der mit dem Ausbau des Gifhorner Schlosses beauftragt war, mindestens an der Gestaltung der massiven Schaufassade schien er federführend beteiligt gewesen zu sein. Die Backsteinmauer mit zwei Blendnischen, von dem heute nur noch ein Teilstück erhalten geblieben ist, stammt vermutlich aus der Erbauungszeit des Vorderhaueses, während das Nebengebäude unter Pultdach am Nördlichen Grundstücksrand im frühen 20. Jahrhundert errichtet worden ist. Die Bauung der Parzelle gibt besonders anschaulich Zeugnis von der Siedlungsstruktur am Steinweg und von den Wohn- und Wirtschaftseinheiten auf den Grundstücken. Das Kavalierhaus im Renaissancestil mit spätgotischen Stilelementen selber stellt mit kernbauzeitlichen Befunden und Strukturen, der barocken Umbauphase von um 1700 sowie weiteren prägnanten Umbauphasen bis hin zur heutigen musealen Darstellung mit Wohnkultur des frühen 20. Jahrhunderts ein besonderes Dokument der Bau- und Stadtgeschichte Gifhorns dar. An der Erhaltung des Kavaliershauses sowie des Nebengebäudes und der Mauer besteht aufgrund ihrer ortsgeschichtlichen Bedeutung, aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für die Bau- und Kunstgeschichte sowie der Stadtgeschichte Gifhorns, durch die beispielhafte Ausprägung eines Stils- und Gebäudetypus, als Werk eines Bekannten Architekten und Baumeisters Michael Clare sowie aufgrund seiner städtebaulich straßenbildprägenden Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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