Amtshof Neuhaus
- Landkreis
- Lüneburg
- Gemeinde
- Amt Neuhaus
- Gemarkung
- Neuhaus
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Neuhaus (Elbe)
- Objekttyp
- Amtsgebäude
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34326956
- Objekt-Nr.
- 16
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Amtshof des früheren Amtes Neuhaus mit dem zweigeschossigem Amtshaus als Hauptgebäude sowie einem rechtwinklig dazu stehenden eingeschossigen Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, die gemeinsam einen großen Vorplatz umfassen, sowie dem nördlich davon traufständig an der Straße stehenden, ebenfalls eingeschossigen Amtsschreiberhaus.
- Denkmalbegründung
- Der Amtshof repräsentiert die unterste Ebene der Landesverwaltung im alten Kurhannover. In Neuhaus wurde der Amtshof auf dem Gelände des Anfang des 17. Jahrhunderts unter askanischer Herrschaft angelegten "Grünhofs" im 18. Jahrhundert errichtet. Politisches und architektonisches Zentrum ist das repräsentative zweigeschossige Amtshaus, das als Dienstwohnsitz des Amtmanns diente. Trotz der formal gleichberechtigten Stellung des Amtsschreibers ist dessen eingeschossiges Dienstwohnhaus deutlich bescheidener gestaltet. Das eigentliche Verwaltungsgebäude steht im Süden der Gruppe. Neben der Amtsstube war hier seit der Trennung von Verwaltung und Justiz in den Ämtern ab 1852 auch das Amtsgericht untergebracht. Die Erhaltung des Amtshofs als Gruppe baulicher Anlagen liegt aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Landesgeschichte, wegen seines Zeugniswertes für die politische Geschichte und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Ortsbild im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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