Marschhufendorf Konau
- Gemeinde
- Amt Neuhaus
- Gemarkung
- Konau
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Konau
- Objekttyp
- Siedlungskern (Ortskern)
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen gem. § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34326823
- Objekt-Nr.
- 8
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Ortslage Konau mit den am Elbdeich aufgereihten Höfen in typischer Disposition in giebelständiger Ausrichtung zum Deich mit den Wohn-/Wirtschaftsgebäuden näher am Deich und den Scheunen näher an der Feldmark. Baubestand des 18. bis frühen 20. Jahrhunderts. Teilabschnitt der Elbstraße im Westen mit Feldsteinpflaster.
- Denkmalbegründung
- Der Ortskern Konau ist in seiner Anlage als Marschhufendorf bemerkenswert gut erhalten. Charakteristisch ist die deichparallele Anordnung der Höfe auf schmalen, streifenförmigen Flurstücken sowie die Ausrichtung des Wirtschaftsteils der Höfe in Richtung der Feldmark. Die ältesten erhaltenen Gebäude stammen etwa aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit zählte der Ort 19 Feuerstellen, wie aus der Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1776 hervorgeht. Weitere Gebäude entstanden im 18. und bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zur Zeit der Verkoppelung 1793 gehörten zum Dorf 13 Vollhufner, ein Großkotner, vier Brinksitzer und eine Hirtenkate. Seit 1952 lag der Ort im Sperrgebiet der DDR-Grenze, blieb als Sitz der LPG aber erhalten und genutzt. Die Erhaltung des Marschhufendorfes Konau als Gruppe baulicher Anlagen liegt aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, wegen seines Zeugnis- und Schauwertes für die Siedlungsgeschichte und für die ländliche regionale Alltagskultur des 18. und 19. Jahrhunderts sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Landschaftsbild im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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