Feldsteinmauern
- Landkreis
- Lüneburg
- Samtgemeinde
- Dahlenburg [Sg]
- Gemeinde
- Boitze
- Gemarkung
- Ahndorf
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Ahndorf
- Objekttyp
- Einfriedung
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34326080
- Objekt-Nr.
- 5
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Hofeinfriedungen aus Feldsteinmauern im nordöstlichen Teil des ehemaligen Rundlings entlang der Grundstücksgrenzen der Höfe Ahndorfer Str. 4, 6 und Zur Heide 1. Teils behauene Feldsteine, mit glatten Außenkanten gemauert. Inschriftliche Datierung an der Ahndorfer Straße 6: 1875.
- Denkmalbegründung
- Der Ort Ahndorf ist in seiner Anlage ein halber Rundling, dessen Dorfplatz durch eine Stichstraße von Nordosten her ersschlossen ist. Trotz einiger jüngerer Bauten und der Umsiedlung des ehemaligen Hofes Nr. 4 in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist die Rundlingsstruktur noch heute teilweise ablesbar. Die Feldsteinmauern des späten 19. Jahrhunderts folgen zum Teil den alten Grundstücksgrenzen und lassen diese Siedlungsstruktur noch erkennen. Zudem prägen sie das geschlossene Ortsbild mit dem Baubestand des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Die Erhaltung der Feldsteinmauern als Gruppe baulicher Anlagen liegt aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Orts- und Siedlungsgeschichte sowie aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Ortsbild im öffentlichen Interesse.
- GruppenMitglieder (ID | Typ | Adresse)
- 28824814 | Einfriedung | Boitze - Ahndorf - Ahndorf - Ahndorfer Straße 4
28824833 | Einfriedung | Boitze - Ahndorf - Ahndorf - Zur Heide 1
28824852 | Einfriedung | Boitze - Ahndorf - Ahndorf - Ahndorfer Straße 6
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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