Amtsrichtergehöft
- Landkreis
- Lüneburg
- Gemeinde
- Bleckede, Stadt
- Gemarkung
- Bleckede
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bleckede
- Adresse
- Lauenburger Straße 15
- Objekttyp
- Hofanlage
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34325725
- Objekt-Nr.
- 13
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Hofanlage bestehend aus einem repräsentativen traufständigem Wohnhaus und Nebengebäuden zur landwirtschaftlichen Selbstversorgung in Form einer Querscheune und eines Stalles. Brunnen südöstlich des Stallgebäudes.
- Denkmalbegründung
- Auf dem Grundstück mit der heutigen Adresse Lauenburger Straße 15 befand sich bereits im 18. Jahrhundert ein Wohnhaus mit Nebengebäuden und ausgedehntem Garten, das in einer Karte von 1756 als "Amthaus" bezeichnet ist. Da sich der Dienstsitz des Amtmannes im Bleckeder Schloss befand, handelte es sich vermutlich um das Dienstgehöft des Amtsassessors, also des zweiten Beamten. Um 1840 wurden Wohnhaus und Nebengebäude neu errichtet. Damaliger Amtsassessor war Hans Wilhelm August Chüden, der nach der Justizreform von 1852 das neu geschaffene Amt des Amtsrichters bekleidete. Vermutlich wohnte dieser in beiden Funktionen in demselben Haus, das entsprechend nach 1852 als Amtsrichterwohnung bezeichnet wurde. Die Erhaltung des Amtsrichtergehöfts als Gruppe baulicher Anlagen liegt aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Landesgeschichte sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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