Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Glandorf
- Gemarkung
- Averfehrden
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Averfehrden
- Adresse
- Freienhagener Straße 18
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1756
- bis
- 1756
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34189093
- Objekt-Nr.
- 43
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude als Haupthaus, Hallenhaus, Dreiständerbau (Kübbung nur im Dielenteil), Außenwände in Fachwerk, Giebel mit flacher Knaggenvorkragung, Satteldach, errichtet 1756 (i).
- Denkmalbegründung
- Die Gemeinde Glandorf liegt im Südwesten des Landkreises Osnabrück und besteht aus sechs Ortsteilen bzw. Gemarkungen, die aus den früheren Bauerschaften hervorgingen. Die Bauerschaft Averfehrden liegt westlich von Glandorf. Ihre Nordgrenze bildet zugleich die Landesgrenze. Die Bauerschaft besteht aus einer Tiefebene, mit ehemaligem Sumpfgebiet, Feldern, Weiden und Auwäldchen. Die Haupterschließung erfolgt durch die B 475, die Kattenvenner Straße, die die Bauerschaft von Glandorf ausgehend nach Norden durchquert. Die Gemarkung zeichnet sich bis heute durch ihre gestreute Besiedlung aus, wobei es im Westen große Bereiche gibt, die noch immer unbebaut sind. Die Siedlungsschwerpunkte finden sich vor allem im Südosten. Vom historischen Baubestand gehen einige Gebäude im Kern noch in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurück, ein größerer Teil hat seinen Ursprung im 19. Jahrhundert. Der überwiegende Rest ist jüngeren Datums und zudem durch Um- und Ausbauten stark verändert. Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude ist eines der wenigen Dokumente, dessen Substanz noch in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurückgeht. Es liegt als Haupthaus eines Halberbenhofes im Süden von Averfehrden und ist damit ein wichtiger Bestandteil innerhalb der Siedlungsstruktur der ehemaligen Bauerschaft. Mit seiner Dreiständerbau-Konstruktion ist es ein für den ländlichen Bereich typischer Hallenhausbau, wenn auch - im Vergleich zum Zweiständer- und Vierständerbau - ein eher seltener. In der Ausprägung der Bauaufgabe beispielhaft, besteht zudem an der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes aufgrund seiner Bedeutung für die Siedlungs und Wirtschafts- bzw. Agrargeschichte ein öffentliches Interesse. Der Aussage- und Zeugniswert des Objektes wird darüber hinaus durch den nahezu ungestörten Überlieferungszustand und seinen Alterswert noch gesteigert.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb