Heuerhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Glandorf
- Gemarkung
- Averfehrden
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Averfehrden
- Adresse
- Hemelinger Weg 6
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34189075
- Objekt-Nr.
- 42
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude als Heuerhaus, Hallenhaus, Zweiständerbau mit Fachwerkaußenwänden, Kammerfach rechts mit Upkammer über halb eingetieftem Keller mit Bruchsteinwänden, Satteldach, errichtet im beginnenden 19. Jahrhundert.
- Denkmalbegründung
- Die Gemeinde Glandorf liegt im Südwesten des Landkreises Osnabrück und besteht aus sechs Ortsteilen bzw. Gemarkungen, die aus den früheren Bauerschaften hervorgingen. Die ehemalige Bauerschaft Averfehrden liegt westlich von Glandorf. Ihre Nordgrenze bildet zugleich die Landesgrenze. Averfehrden besteht aus einer Tiefebene, mit ehemaligem Sumpfgebiet, Feldern, Weiden und Auwäldchen. Die Haupterschließung erfolgt durch die B 475, die Kattenvenner Straße, die die ehemalige Bauerschaft von Glandorf ausgehend nach Norden durchquert. Die Gemarkung zeichnet sich bis heute durch ihre gestreute Besiedlung aus, wobei es im Westen große Bereiche gibt, die noch immer unbebaut sind. Die Siedlungsschwerpunkte finden sich vor allem im Südosten. Vom historischen Baubestand gehen einige Gebäude im Kern noch in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurück, ein größerer Teil hat seinen Ursprung im 19. Jahrhundert. Der überwiegende Rest ist jüngeren Datums und zudem durch Um- und Ausbauten stark verändert. Das Heuerhaus liegt im Osten der Gemarkung, völlig isoliert, und gehörte zur Hofanlage Stockhoff im äußersten Süden von Averfehrden. Als Halberbenhof hat die Hofanlage eine wichtige Bedeutung innerhalb der Streusiedlung und somit innerhalb der Siedlungsgeschichte von Averfehrden. Die sogenannten Heuerleute waren besitzlose Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Gegenüber den großen Hallenhäusern der Erbhöfe verdeutlichen die ehemalige Heuerhäuser, die nach gleichem Bautyp nur in deutlich kleinerer und einfacherer Ausführung errichtet wurden, die sozialen Unterschiede im nördlichen, landwirtschaftlich geprägten Osnabrücker Land. Die seit dem 17. / 18. Jahrhundert errichteten Gebäude dokumentieren die ärmliche Wohn- und Lebensweise der Heuerlinge, die als besitzlose Mieter zusammen mit den Knechten, Mägden und Landarbeitern die untere soziale Schicht im ländlich-bäuerlichen Kontext bildeten. An der Erhaltung des Heuerhauses besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Wirtschafts- bzw. Agrargeschichte sowie für die Sozialgeschichte ein öffentliches Interesse. Der Aussage- und Zeugniswert des Objektes wird darüber hinaus durch sein Bespielwert noch gesteigert.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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