Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Glandorf
- Gemarkung
- Glandorf
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Glandorf
- Adresse
- Laersche Straße 28
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- um 1880
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34188451
- Objekt-Nr.
- 13
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Stattliches Hallenhaus von ca. 1880, Wirtschaftsteil als Vierständerbau mit verputzten massiven Außenwänden, Öffnungen mit Sandsteineinfassungen, quergestellter zweigeschossiger, fünfachsiger Wohnteil in Ziegelbauweise mit aufwendiger Architekturgliederung mittels Lisenen und Gesimsen, mittigem, übergiebelten Risalit mit Spitzbogenblende, Freitreppe und Balkon.
- Denkmalbegründung
- Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude ist integraler Bestandteil der Hofanlage in der Laersche Straße 28. Es zeugt von einem hohen repräsentativen Anspruch des Bauern, welchen man bei Vollerbenhöfen häufig vorfindet. Nicht nur die Größe des Gebäudes als Vierständerbau im Wirtschaftsbereich und zweigeschossigem Wohnteil veranschaulicht den Stand des Besitzers, sondern auch dessen aufwendige architektonische Gestaltung mittels Segmentbogenöffnungen und Sandsteinumrandungen, Lisenen- und Gesimsgliederungen und Betonung der Mittelachse als übergiebelten Risalit mit hervorgehobener Eingangssituation im Wohnteil. An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäude besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung wegen der doch beispielhaften Ausprägung zweier Bautypen - das Wirtschaftsgebäude als niedersächsisches Hallenhaus und das zweigeschossige Wohnhaus im zeittypischen, neugotischen Stil - und zugleich wegen der nicht alltäglichen, hier vorzufindenden künstlerischen Gestaltwerte sowie aufgrund der Bedeutung für die Wirtschaft- bzw. Agrargeschichte ein öffentliches Interesse. Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude ist zudem ein wichtiges und prägendes Element im Gesamtgefüge der Hofanlage, wodurch ihm zusätzlich eine städtebauliche Bedeutung zukommt. Der Anschauungs- und Zeugniswert des Objektes wird darüber hinaus durch den nahezu ungestörten Uberlieferungszustand und den Beispielwert als repräsentatives Bauernhaus gesteigert.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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