Heuerhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Glandorf
- Gemarkung
- Schwege
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schwege
- Adresse
- An der Hengelbirke 1
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- um 1820
- bis
- um 1820
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34187682
- Objekt-Nr.
- 64
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Südlich der Straße gelegenes Heuerhaus, Hallenhaus mit Kammerfach mit Aufsprung, Fachwerk mit verputzten Gefachen, Satteldach, errichtet in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Links kleiner Anbau in Ziegelbauweise, sonst weitgehend ungestört erhalten.
- Denkmalbegründung
- Die ehemalige Bauerschaft Schwege liegt am äußersten Westende der Gemeinde. Somit bildet ihre Südwest- und Westgrenze zugleich die Landesgrenze. Die sehr ebene Landschaft besteht vor allem aus Weiden und Wiesen, es gibt kleine Auwäldchen und größeren Waldbestand. Mittig wird Schwege vom Bach Dümmer durchflossen. Charakteristisch für den ländlichen Bereich zeigt sich die Siedlungsstruktur als ausgesprochene Streusiedlung. Lediglich im Osten von Schwege gibt es einen Bereich, in dem die Besiedlung dorfähnlich rechts und links der Straße erfolgte. Die Hofgruppen, bei denen es sich vorwiegend um Vollerben und Markkötter handelt, sind über die gesamte Gemarkung verstreut. Der Baubestand geht in Teilen noch in das 17. und 18. Jahrhundert zurück, vor allem auf dem Gut Oedingberge und im Kern auf einigen Hofanlagen. Das Heuerhaus an der Straße An der Hengelbirke wurde erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts errichtet. Ein typisches, bauliches Merkmal dieser Zeit ist das Kammerfach mit Aufsprung. Das ist ein Versprung in der Balkenlage, in der Decke zwischen Flett und Kammerfach, der in Verbindung mit dem Bedürfnis der Schaffung eines Kornbodens über den Wohnräumen des Kammerfach ab den 1730er Jahren entstanden ist. Diese Konstruktion findet sich bei ländlichen Gebäuden in der zweiten Hälfte des 18. und ersten Hälfte des 19. Jahrhundert häufig. Zudem wurde das Objekt als Wohnstätte der sogenannten Heuerleute errichtet. Das waren besitzlose Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Gegenüber den großen Hallenhäusern der Erbhöfe verdeutlichen die ehemalige Heuerhäuser, die nach gleichem Bautyp nur in deutlich kleinerer und einfacherer Ausführung errichtet wurden, die sozialen Unterschiede im nördlichen, landwirtschaftlich geprägten Osnabrücker Land. Die seit dem 17. / 18. Jahrhundert errichteten Gebäude dokumentieren die ärmliche Wohn- und Lebensweise der Heuerlinge, die als besitzlose Mieter zusammen mit den Knechten, Mägden und Landarbeitern die untere soziale Schicht im ländlich-bäuerlichen Kontext bildeten. An der Erhaltung des Heuerhauses besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Bau- und Wirtschafts- bzw. Agrargeschichte sowie für die Sozialgeschichte ein öffentliches Interesse. Der Aussage- und Zeugniswert des Objektes wird darüber hinaus durch seinen Bespielwert und seinen nahezu ungestörten Überlieferungswert noch gesteigert.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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