Heuerhaus
- Landkreis
- Osnabrück
- Gemeinde
- Glandorf
- Gemarkung
- Schwege
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schwege
- Adresse
- Mautweg 9
- Objekttyp
- Heuerhaus
- Baujahr
- um 1800
- bis
- um 1800
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34187590
- Objekt-Nr.
- 59
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Im Norden an der Gemarkungsgrenze gelegenes Heuerhaus, Zweiständerbau, Fachwerk mit verputzten Gefachen, vertikal verbretterter Steilgiebel (sog. westfälische Verbretterung), Satteldach, errichtet um 1800. Linke Kübbung etwas verbreitert.
- Denkmalbegründung
- Die ehemalige Bauerschaft Schwege liegt am äußersten Westende der Gemeinde. Somit bildet ihre Südwest- und Westgrenze zugleich die Landesgrenze. Die sehr ebene Landschaft besteht vor allem aus Weiden und Wiesen, es gibt kleine Auwäldchen und größeren Waldbestand. Mittig wird Schwege vom Bach Dümmer durchflossen. Charakteristisch für den ländlichen Bereich zeigt sich die Siedlungsstruktur als ausgesprochene Streusiedlung. Lediglich im Osten von Schwege gibt es einen Bereich, in dem die Besiedlung dorfähnlich rechts und links der Straße erfolgte. Die Hofgruppen, bei denen es sich vorwiegend um Vollerben und Markkötter handelt, sind über die gesamte Gemarkung verstreut. Die Bausubstanz geht in Teilen noch in das 17. und 18. Jahrhundert zurück, vor allem im Gebäudebestand auf dem Gut Oedingberge und im Kern auf einigen Hofanlagen. Das Heuerhaus im Mautweg 9 liegt völlig isoliert im Norden vom Schwege und ist ein solches, wichtiges Dokument, dessen Substanz in die Zeit um 1800 zurückgeht. Die Alleinlage von Heuerhäusern ist ein wesentliches Merkmal der Region und prägt die historische Kulturlandschaft, denn die sogenannten Heuerleute waren besitzlose Landarbeiter, häufig auch Söhne des Bauern, die den Geschwistern das Hoferbe überlassen mussten. Sie bekamen gegen Abgaben und Arbeitsleistung für den Bauern neben einem abgelegenen Wohnsitz auch ein Stück Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Heuerlingswesen entwickelte sich im 17. Jahrhundert und fand nach dem Zweiten Weltkrieg - in den 1960er Jahren - sein Ende. Gegenüber den großen Hallenhäusern der Erbhöfe verdeutlichen die ehemalige Heuerhäuser, die nach gleichem Bautyp nur in deutlich kleinerer und einfacherer Ausführung errichtet wurden, die sozialen Unterschiede im nördlichen, landwirtschaftlich geprägten Osnabrücker Land. Die seit dem 17. / 18. Jahrhundert errichteten Gebäude dokumentieren die ärmliche Wohn- und Lebensweise der Heuerlinge, die als besitzlose Mieter zusammen mit den Knechten, Mägden und Landarbeitern die untere soziale Schicht im ländlich-bäuerlichen Kontext bildeten. An der Erhaltung des Heuerhauses besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs-, Wirtschafts- bzw. Agrargeschichte sowie für die Sozialgeschichte ein öffentliches Interesse. Der Aussage- und Zeugniswert des Objektes wird darüber hinaus durch seinen Bespielwert noch gesteigert.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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