Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Wolfenbüttel
- Samtgemeinde
- Oderwald [Sg]
- Gemeinde
- Ohrum
- Gemarkung
- Ohrum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Ohrum
- Adresse
- Lindengasse 2
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- nach 1641
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34098767
- Objekt-Nr.
- 11
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweistöckiger Fachwerkbau auf Natursteinsockel unter Schopfwalmdach in Krempziegeldeckung, freistehend, giebelständig zur Gasse, quererschlossen. Älterer Wohnhausteil im Westen mit Fachwerk in Geschosszimmerung an der Nordseite, im Süden in Stockwerkzimmerung mit leichter Auskragung, Unterstock nachträglich erneuert mit Backsteinausfachungen, Oberstock mit gegenständigen Fußbändern, den ursprünglichen Fenstergrößen und reich profilierten Knaggen, Westgiebel mit senkrechtem Bretterbehang und Ziegelbehang am Dachgiebel. Erneuerter Wirtschaftsteil im Osten aus Fachwerk in Stockwerkzimmerung ohne Auskragung, Ausfachungen in Backstein.
- Denkmalbegründung
- Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude gehört zu den ältesten Hofanlagen in Ohrum, die entlang der Nord-Süd-verlaufenden Gasse aufgereiht waren, und geht im Kern auf den Wiederaufbau nach der Zerstörung Ohrums im Dreißigjährigen Krieg zurück. 1769 wird der Hof als Kothof bezeichnet. An der Erhaltung des im 17. Jahrhundert errichteten und teilweise erneuerten Wohn-/Wirtschaftsgebäudes besteht wegen seiner geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte sowie für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte und wegen seiner wissenschaftlichen Bedeutung als Bauwerk mit Seltenheitswert ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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