Wohnhaus
- Landkreis
- Wolfenbüttel
- Samtgemeinde
- Oderwald [Sg]
- Gemeinde
- Börßum
- Gemarkung
- Bornum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bornum
- Adresse
- Lindenplatz 3
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1850
- bis
- um 1900
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34081567
- Objekt-Nr.
- 21
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweistöckiger Fachwerkbau mit hohem Sockel auf L-förmigem Grundriss unter Satteldach in Ziegeldeckung mit Schopfwalm am Ostgiebel, traufständig, freistehend. Längsflügel aus Fachwerk in Stockwerkzimmerung ohne Auskragung mit Zierbrett vor den Balkenköpfen, Ziegelausfachung zum Teil mit Musterbildung, zweiarmige Außentreppe. Querflügel aus Industriefachwerk mit Ziegelausfachung, teils unter Schieferbehang, Freigespärre mit Dekupierarbeiten in den Zwickeln, Westfassade mit Mitteleingang, Zwerchhaus und Eingangslaube unter Satteldach.
- Denkmalbegründung
- Das in zwei Phasen errichtete Fachwerkhaus ist das Wohnhaus einer von zwei Flügeln begrenzten Hofanlage unmittelbar westlich des Kirchhofs von Bornum. Der ältere Teil entstand um 1850, nach Anlage der Separationskarte, auf der er noch nicht eingezeichnet ist, der jüngere, mit den charakteristischen Stilmitteln des repräsentativen ländlichen Wohnhausbaus ausgestattete, gegen 1900. An der Erhaltung des Baus besteht wegen seiner geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte, wegen seiner künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert regional nicht alltäglicher handwerklicher Gestaltwerte und wegen seiner städtebaulichen Bedeutung als prägendes Element im räumlichen Gefüge einer Hofanlage ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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