Bürgerhaus (Wohnhaus)
- Landkreis
- Schaumburg
- Gemeinde
- Rinteln, Stadt
- Gemarkung
- Rinteln
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Rinteln
- Adresse
- Ritterstraße 3
- Objekttyp
- Bürgerhaus (Wohnhaus)
- Baujahr
- 1473
- bis
- 1551
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34068952
- Objekt-Nr.
- 146
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Giebelständiger Fachwerkbau, eingeschossig mit Kehlbalkendachwerk von 1473 (d). Die östliche Straßenfassade 1551 erneuert. Giebeldreieck vorkragend über einfach gekehlten Knaggen. Dielentor mir profilierter Rundbogeneinfassung, rechts daneben nachträglich vorgesetzte Utlcht. Links der Diele ebenfalls Utlucht, bündig mit Stichbalken und Giebeldreieck abschließend. Um 1700 rückwärtig erweitert um zweigeschossigen Fachwerkflügel, der sich heute mit backsteinmassivem Erdgeschoss mit daraufliegendem hölzernem Speicherstock (Traufseite zum Hof mit Ladeluke) präsentiert.
- Denkmalbegründung
- Das Bürgerhaus Ritterstraße 3 in Rinteln hat baugeschichtlichen und gebäudetypologischen Zeugniswert. Mit dem auf das Jahr 1473 datierten Kehlbalkendachwerk liegt das älteste bislang nachgewiesene Dachtragewerk eines Bürgerhauses in der Stadt vor, das aufgrund seiner Überlieferung wissenschaftliche Bedeutung mit Seltenheitswert besitzt. Zudem dokumentiert die Raumstruktur mit geschosshoher Diele des dreischiffig angelegten Vorderhauses authentisch die Lebens- und Arbeitsverhältnisse des 15.-18. Jahrunderts. Zeittypische Änderungen in der Nutzung des Wohnhauses spiegeln sich in dem Grundriss wider. Es liegt straßenbildprägend und besitzt hohe städtebauliche Bedeutung. An seiner Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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