Bürgerhaus (Wohnhaus)
- Landkreis
- Schaumburg
- Gemeinde
- Rinteln, Stadt
- Gemarkung
- Rinteln
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Rinteln
- Adresse
- Klosterstraße 1
- Objekttyp
- Bürgerhaus (Wohnhaus)
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34068017
- Objekt-Nr.
- 124
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Giebelständiger, zweigeschossiger Fachwerkbau mit Zwischengeschoss, die Straßenfassade nach Osten kragt viermal auf Stichbalken vor. Füöllbretter nur geomaterischem Zierfries. Auf Sandsteinsockel unter Satteldach. Traufseitig am hinteren Gebäudeteil hoher Bruchsteinsockel (Keller). Den Keller überbaute man 1723 auf gesamter Hausbreite. Erdgeschosszone wurde im 19. Jh. zu einer fünfachsigen Fassade mit Mitteleingang umgestaltet, im 20. Jahrhundert dann zu Geschäftsräumen mit Schaufenster
- Denkmalbegründung
- Das Bürgerwohnhaus Klosterstraße 1 hat aufgrund seiner vielfältigen baugeschichtlichen Schauwerte eines Bürgerhauses des späten 16. Jahrhundert, das im Jahr 1723 einen weitreichenden Umbau erfahren hat, ist gebäudetypologisch wie auch sozialgeschichtlich bedeutsam. Es ist eines der seltenen noch erhaltenen Beispiele eines platz- und straßenbildprägenden Bürgerhauses unweit des Marktplatzes, das auch im rückwärtigen Bereich noch eine Hinterhofbebauung in Form von Scheunen und Stallungen aufweist, die Aufschluss gibt über Arbeits- und Lebensverhältnisse des 16.-18. Jahrhunderts. An seinem Erhalt besteht aufgrund der geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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