Kirchhof Haverlah
- Landkreis
- Wolfenbüttel
- Samtgemeinde
- Baddeckenstedt [Sg]
- Gemeinde
- Haverlah
- Gemarkung
- Haverlah
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Haverlah
- Objekttyp
- Kirchenanlage (Baukomplex)
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33967154
- Objekt-Nr.
- 3
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Historischer Ortskern mit Pfarrkirche, Gelände des Kirchhofs mit Gefallenen-Ehrenmal und alten Grabdenkmälern.
- Denkmalbegründung
- In der Mitte des historischen Ortskerns, zwischen Hauptstraße und Kirchstraße, befinden sich Kirchhof und Kirche von Haverlah, einem Dorf, das erstmals mit Sicherheit 1125 in einer Urkunde des Bischofs von Hildesheim Erwähnung findet. Eine Kapelle mit Servatiuspatrozinium erscheint 1209 in einer päpstlichen Besitzbestätigung des Klosters Ringelheim. Der Kirchenneubau, der inschriftlich an der Sonnenuhr des Turms 1483 datiert wird, war eine Folge der Erhebung zur Pfarrei. Die Reformation wurde endgültig 1568 eingeführt. Am 8./9. Oktober 1754 vernichtete ein Brand das gesamte Dorf einschließlich der Kirche, die in der Folge unter Verwendung der alten Umfassungsmauern neu errichtet und ausgestattet wurde. Auf dem ehemals für Bestattungen genutzten Kirchhofgelände finden sich noch einige Grabdenkmäler aus dem frühen 19. Jahrhundert. An der Erhaltung der Kirchenanlage besteht wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte und aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte, wegen der künstlerischen Bedeutung der Kirche als Erlebniswert für regional nicht alltägliche künstlerische Gestaltwerte und wegen der städtebaulichen Bedeutung als Anlage von ortsbildprägendem Einfluss ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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