Forsthaus
- Landkreis
- Gifhorn
- Samtgemeinde
- Papenteich [Sg]
- Gemeinde
- Meine
- Gemarkung
- Wedesbüttel
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Wedesbüttel
- Adresse
- Burgweg 6
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1654
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33932009
- Objekt-Nr.
- 8
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweigeschossiger freistehender Fachwerkbau mit Backsteinausfachungen in Mustern und mit Fußbändern. Pfannenbedeckte Westseite, steiler Walm mit Luke unter Satteldach. Vor dem Ostgiebel schmaler Erker. Das Obergeschoss kragt auf der Nord- und in Teilen der Südseite stark hervor, leicht profilierte Füllhölzer zwischen den Balkenköpfen.
- Denkmalbegründung
- Der Wohnsitz der Familie von Grote wurde in den 1880er Jahren von Wedesbüttel nach dem damals neu hergestellten schlossähnlichen Herrensitz in Martinsbüttel verlegt. Bis zu dieser Zeit stand noch ein Teil der alten Gebäude auf dem Platz der früheren Burg. Die ehemalige Hofstelle wurde unter der Lehnsherrschaft der Familie Grote ab dem Jahre 1651 in großen Teilen neu aufgebaut. Aus der Gutsanlage erhalten hat sich das zweigeschossige Fachwerkgebäude aus dem Jahre 1654 (d). Nach dem Umzug des Guts nach Martinsbüttel wurde das Gebäude zunächst als Wohnhaus des Försters des Freiherrn von Grote genutzt. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude einschließlich des im Osten vorgelagerten Erkers ist in seiner Kubatur sowie in den Konstruktions- und Raumstrukturen im wesentlichen noch im Kernbauzustand aus dem dendrochronologischen Baujahr um 1654 erhalten. Das ursprüngliche Grundrissgefüge entsprach dem Typus eines Querdielenhauses mit enstprechendem Wohnteil und Wirtschafts- bzw. Stallbereich. Um 1900 wurde der ehemalige Wirtschaftsbereich zu Wohnzwecken umgebaut. Dennoch dokumentiert dieses Fachwerkgebäude auf dem Areal der ehemaligen Burgstelle Wedesbüttel gelegen eines der wenigen noch erhaltenen "Querdielenhäuser" der Region aus der Mitte des 17. Jahrhunderts. Daher besteht an seiner Erhaltung aus geschichtlichen Gründen im Rahmen der Ortsgeschichte, aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für die Bau- und Kunstgeschichte, durch die beispielhafte Ausprägung eines Gebäudetypus mit wissenschaftlichen Seltenheits- und Beispielwert ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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