Rundling Weyhausen Süd
- Landkreis
- Gifhorn
- Samtgemeinde
- Boldecker Land [Sg]
- Gemeinde
- Weyhausen
- Gemarkung
- Weyhausen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Weyhausen
- Objekttyp
- Siedlungskern (Ortskern)
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33921262
- Objekt-Nr.
- 2
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Auf den ehemaligen Rundlingsparzellen stehende Hofanlagen mit überwiegend in Fachwerk und giebelständig errichteten Wohn-/Wirtschaftsgebäuden samt Nebengebäuden, die die südliche Rundlingserweiterung ab 1836 charakterisieren.
- Denkmalbegründung
- Bei der Gruppe mit den Hofanlagen in der Fallersleber Straße 6 -9 handelt es sich um eine halbkreisförmige Erweiterung des Rundlingsdorf im Süden mit Wohn-/Wirtschaftsgebäuden von 1836 und 1843. Der Rundling ist in seiner Grundstruktur gut erhalten, sämtliche Hauptgebäude sind auf die ovale Platzerweiterung ausgerichtet. In seiner Ausprägung beispielhaft und selten, besteht an der Erhaltung des Rundlings als Erweiterung von Weyhausen mit samt seinen Bestandteilen aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen wegen des orts- und siedlungsgeschichtlichen sowie ortsbildprägenden Zeugniswerts und für die Geschichte der Kulturlandschaft ein öffentliches Interesse.
- GruppenMitglieder (ID | Typ | Adresse)
- 33943812 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Weyhausen - Weyhausen - Weyhausen - Fallersleber Straße 5
33943836 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Weyhausen - Weyhausen - Weyhausen - Fallersleber Straße 6
33943860 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Weyhausen - Weyhausen - Weyhausen - Fallersleber Straße 7
51073719 | Stall | Weyhausen - Weyhausen - Weyhausen - Fallersleber Straße 9
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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