Grabstein (Baudenkmal)
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Bad Gandersheim, Stadt
- Gemarkung
- Bad Gandersheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bad Gandersheim
- Adresse
- Barfüßerkloster 2
- Objekttyp
- Grabstein (Baudenkmal)
- Baujahr
- 16.Jahrhundert
- bis
- 16.Jahrhundert
- Denkmalstatus
- Teil eines Baudenkmals (gemäß § 3 Abs. 3 S. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33814991
- Objekt-Nr.
- 154
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Themenlayer Bettelorden: Das erst 1501 durch Herzog Heinrich den Älteren errichtete Kloster hatte eine kurze, aber sehr wechselvolle Geschichte. Während der Reformation wurden die Franziskaner-Mönche mehrfach vertrieben und bei Rekatholisierungsmaßnahmen zurückgeholt. 1569 endete die Geschichte des Klosters unter Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel. Bauliche Spuren des Klosters haben sich nicht mehr erhalten. Bis auf eine Ausnahme: Der Grabstein des Bürgers Henning Lindemann (+ 1514) stammt vom Gelände des Klosters. Diese Grabplatte ist an der straßenseitigen Wand des Gebäudes "Barfüßerkloster 2" angebracht und erinnert - wie der Straßenname - an den Standort des Konvents.
- Beschreibung
- Im Süden der Altstadt von Bad Gandersheim an der westlichen Fachwerkfassade des Wohnhauses Barfüßerkloster 2 befestigter Grabstein des Bürgers Henning Lindemann (gestorben 1514). Rötliche Natursteinplatte auf Sockel mit umlaufender großformatiger Inschrift und Abdeckung. Diagonaler Riss von unten links nach oben rechts als restaurierte Bruchstelle.
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung des Grabsteins besteht aufgrund der geschichtlichen Bedeutung für die Stadt Bad Gandersheim und aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für die Kultur- und Geistesgeschichte als letztes Zeugnis des Barfüßerklosters, errichtet 1501 unter Herzog Heinrich dem Älteren, genutzt bis 1569, ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 33538476 | Häuserzeile (Baukomplex) | Barfüßerkloster 2-7
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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