Wohnhaus
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Bad Gandersheim, Stadt
- Gemarkung
- Bad Gandersheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bad Gandersheim
- Adresse
- Steinweg 5
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1580
- bis
- um 1600
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33813833
- Objekt-Nr.
- 166
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Dreistöckiger Fachwerkbau unter Satteldach in Hohlpfannendeckung, traufständig in geschlossener Straßenrandbebauung. Erd- und Zwischengeschoss ursprünglich in Geschossbauweise errichtet und in Stockwerkzimmerung mit gekuppelten Ständern erneuert, zuletzt Entkernung des Erdgeschosses zugunsten eines Ladeneinbaus. Oberstock mit leichter Vorkragung über abgerundeten Balkenköpfen in Stockwerkzimmerung, Schwellbalken verziert mit plastischen, gegeneinander gedrehten Taubändern, bis zum profilierten Brüstungsriegel reichende, unterschiedlich gestaltete Fächerrosetten auf Ständern und Fußwinkelhölzern, Dachüberstand auf profilierten Knaggen.
- Denkmalbegründung
- Das bald nach dem Stadtbrand 1580 errichtete Fachwerk-Wohnhaus konnte seine reiche Ornamentik im Oberstock bewahren. Die Jahreszahl 1539 an der Fassade bezieht sich auf die erste Verzeichnung des Hauses im Schoßregister der Stadt. Das Haus besaß die Braugerechtigkeit. An seiner Erhaltung besteht wegen seiner geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte und durch beispielhafte Ausprägung des gotischen Fachwerkstils, wegen seiner künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert für regional nicht alltägliche handwerkliche Gestaltwerte und wegen seiner städtebaulichen Bedeutung als Bau von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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