Wohnhaus
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Bad Gandersheim, Stadt
- Gemarkung
- Bad Gandersheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bad Gandersheim
- Adresse
- Neustadt 2
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1670
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33813383
- Objekt-Nr.
- 183
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweistöckiger Fachwerkbau von sechs Achsen mit Keller unter der Stube zur Straße, unter Satteldach in Hohlziegeldeckung mit breiter Schleppgaube, traufständig in geschlossener Straßenrandbebauung. Fachwerk in Stockwerkzimmerung mit straßenseitig vorkragendem Oberstock über durchlaufendem Geschossgesims, Schwellbalken mit frommen Inschriften, Brüstungszone des Oberstocks mit Reihe von Fußstreben, Dachtraufe vorkragend über reich profilierten Knaggen und abgefasten Füllhölzern, Dachbalken abschnittsweise abgefast. Seitliche Durchfahrt, deren bauzeitliches Tor an der Hofseite erhalten ist, darüber Zwerchhaus mit Ladeluke, straßenseitig um 1900 mit neuer Rahmung versehen.
- Denkmalbegründung
- Das Fachwerkhaus wurde um 1670 errichtet, wie aus einem schriftlich angezeigten Bauvorhaben der Eigentümerwitwe hervorgeht, und zählt somit zu den ältesten Bauten der Neustadt. Es besaß Braugerechtigkeit und besitzt hofseitig noch das Zwerchhaus des Lastenaufzugs, mit dessen Hilfe der Hopfen im Oberstock eingelagert wurde. An seiner Erhaltung besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie Siedlungs- und Stadtbaugeschichte und wegen seiner städtebaulichen Bedeutung als Bau von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb