Schulgebäude
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Bad Gandersheim, Stadt
- Gemarkung
- Bad Gandersheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bad Gandersheim
- Adresse
- Fronhof 1
- Objekttyp
- Schulgebäude
- Baujahr
- um 1835
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33812264
- Objekt-Nr.
- 176
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweistöckiger Fachwerkbau auf Quadersockel unter Satteldach in roter Tonziegeldeckung, Dachausbau nachträglich, traufständig zur Burgstraße, mit dem Ostgiebel in den Fronhof ragend. Fachwerk in Stockwerkzimmerung ohne Vorkragung, nüchternes Gefüge mit eng stehenden Ständerpaaren an der Traufseite und Streben am Giebel, Brustriegel im Unterstock ursprünglich in wechselnder Höhenlage, beim Einbau neuer Fenster zur Ladennutzung großenteils beseitigt. Rückwärtiger Anbau eingeschossig aus Fachwerk.
- Denkmalbegründung
- Das Haus wurde nach dem Stadtbrand von 1834 errichtet und diente zunächst als Armenschule der Stadt Gandersheim, in der zeitweilig auch Lehrerwohnungen untergebracht war. Es zeigt das zeittypisch nüchterne Gefüge eines Fachwerkhauses der Biedermeierzeit. Ursprünglich in eine dichtere Baustruktur im Fronhof einbezogen, dominiert der freistehende Giebel des Eckgebäudes Burgstraße/Fronhof die 1934 geschaffene weite Platzfläche von Domänenhof und Fronhof. An der Erhaltung des Gebäudes besteht wegen seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte und aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils sowie wegen seiner städtebaulichen Bedeutung als Bau von prägendem Einfluss auf das Straßenbild im historischen Ortskern von Bad Gandersheim ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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