Wohnhaus
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Bad Gandersheim, Stadt
- Gemarkung
- Bad Gandersheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bad Gandersheim
- Adresse
- Bismarckstraße 26
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1831
- bis
- 1833
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33811736
- Objekt-Nr.
- 142
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweistöckiger Fachwerkbau auf Quadersockel unter Halbwalmdach in Ziegeldeckung, aufgrund der Hanglage rückseitig mit Keller zu ebener Erde, traufständig, freistehend, Westgiebel mit Ziegelbehang. Fachwerk in Stockwerkzimmerung ohne Vorkragung, die Balkenzone durch ein Zierbrett verdeckt, Fassade streng symmetrisch in drei Mal drei Achsen gegliedert, die Mitte mit Eingangstür und Vortreppe als Risalit um Balkenstärke herausgezogen und überhöht durch einen vorkragenden Frontispiz, dessen Wirkung durch die Schleppgauben des nachträglichen Dachausbaus beeinträchtigt wird, rasterförmiges Gefüge mit Streben in den Eckfeldern.
- Denkmalbegründung
- Das breit gelagerte Fachwerkhaus wurde 1831/33 durch Kammerbaumeister Ludwig Röbber als städtisches Armenhaus auf einem Gartengrundstück vor dem Neuen Dorf, das ursprünglich dem Stift gehörte und 1830 durch die herzogliche Kammer der Stadt überlassen wurde, errichtet und im Sinne des Klassizismus streng symmetrisch gegliedert. An seiner Erhaltung besteht wegen seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte und aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte, wegen seiner künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert für regional nicht alltägliche handwerkliche Gestaltwerte sowie wegen seiner städtebaulichen Bedeutung als freistehender Bau am östlichen Eingang in die historische Altstadt von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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