Stadtmauer
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Bad Gandersheim, Stadt
- Gemarkung
- Bad Gandersheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bad Gandersheim
- Adresse
- An der Stadtmauer
- Objekttyp
- Stadtmauer
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33811144
- Objekt-Nr.
- 152
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Etwa 170 m langer Abschnitt der mittelalterlichen Stadtmauer im Süden und Südosten des historischen Ortskerns, deren Verlauf die Straße An der Stadtmauer folgt, unterbrochen vom Durchbruch der Straße Barfüßerkloster und seit 1979 von einer Zufahrt zum Grundstück Stiftsfreiheit 6. Die Stadtmauer setzt sich in der Flucht des Ostgiebels von Stiftsfreiheit 6 fort, der den nördlichsten erhaltenen Abschnitt der Stadtmauer enthält, und erstreckt sich im Westen bis Stiftsfreiheit 2.
- Denkmalbegründung
- Der erhaltene Abschnitt der südlichen Stadtmauer wurde in der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts errichtet. Die Erlaubnis dazu erteilte dem Rat der Stadt die Äbtissin 1334, die über den zum Bau nötigen Grund und Boden des Stifts verfügte. Das Moritztor, auf die der erhaltene Stadtmauerabschnitt einst zulief, erscheint 1350 erstmals in Schriftquellen. An der Erhaltung der mittelalterlichen Stadtmauer besteht wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte und aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte sowie für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte und wegen der städtebaulichen Bedeutung als Anlage von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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