Amtsgericht, ehem. Burg Gandersheim
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Bad Gandersheim, Stadt
- Gemarkung
- Bad Gandersheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bad Gandersheim
- Adresse
- Am Plan 3 b
- Objekttyp
- Mauer
- Baujahr
- um 1530
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33811023
- Objekt-Nr.
- 291
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Bruchkalksteinmauer zur Einfriedung des Burghofs, jetzt Amtsgerichtshofs, zum einen im Norden zwischen Torturm und Gefängnis (Höhe 3,10 m), zum anderen im Süden und Westen, in der Flucht des Südgiebels des Haupthauses (Höhe 3,30 m) und der westlichen Traufe des Gefängnisbaus, hier und im Bereich der Tordurchfahrt mit Sandsteinquadern nachträglich erhöht (Höhe 5,10 m), an der Südwestecke mit stark abgeböschter Eckverstärkung. Der südliche Mauerabschnitt enthält drei stichbogige, zu kleinen quadratischen Öffnungen verengte Schießscharten. Bei der Sanierung 2004 wurden zwei Strebepfeiler angefügt. Im Westen spitzbogige Toreinfahrt mit Beobachtungskanal in den Kämpfersteinen und Wappenstein über dem Scheitel. Der Wappenstein mit den von einem Ritter mit Spangenhelm präsentierten Wappenschilden der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg und der Grafen von Everstein befand sich bis 1854 am Speicher mit dem Rittersaal.
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung der Einfriedung als Bestandteil der ehemaligen Burg Gandersheim besteht wegen ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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