Doppelhaus
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Bad Gandersheim, Stadt
- Gemarkung
- Bad Gandersheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bad Gandersheim
- Adresse
- Barfüßerkloster 11 , 12
- Objekttyp
- Doppelhaus
- Baujahr
- 1835
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33810213
- Objekt-Nr.
- 193
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweistöckiger Fachwerkbau auf hohem, verputztem Sockel mit sandsteingefassten Kellerfenstern unter Satteldach in Hohlziegeldeckung, traufständig, mit dem Ostgiebel angebunden an das Nachbarhaus, Westgiebel freistehend. Fachwerk in Stockwerkzimmerung ohne Vorkragung, einfaches, rasterförmiges Gefüge, Traufkasten mit Profilleiste. Benachbarte Hauseingänge über eine zweiarmige Außentreppe erreichbar, Fenster- und Türrahmen sowie Türblätter bauzeitlich erhalten
- Denkmalbegründung
- Das langgestreckte Doppelhaus wurde auf dem Grundstück der „Unteren Stiftskurie im Kloster“ errichtet, die, um 1720 erbaut, dem Stadtbrand von 1834 zum Opfer gefallen war. Teile des Kellersockels könnten noch von dem Vorgängerbau stammen. Eigentümer und Bauherr war der Zimmermeister Friedrich Probst. An der Erhaltung des 1835 im zeittypisch nüchternen Fachwerkstil errichteten Doppelhauses auf der Südseite des Barfüßerklosters besteht ein öffentliches Interesse wegen seiner geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte und für siedlungs- und Stadtbaugeschichte sowie wegen seiner städtebaulichen Bedeutung als Bau von prägendem Einfluss auf das Straßenbild.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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