Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Celle
- Gemeinde
- Südheide
- Gemarkung
- Weesen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Weesen
- Adresse
- Weesener Straße 3
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1832
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33761057
- Objekt-Nr.
- 115
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Vierständer-Fachwerkbau auf Werksteinsockel unter Schopfwalmdach in roter Hohlpfannendeckung. Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben, doppelter Verriegelung und einer roten Backsteinausfachung. Östlicher Wirtschaftsgiebel mit Dielentor mit Inschrift, nördliche Traufseite mit außermittigen Hauptzugang. 1832 (i) errichtet.
- Denkmalbegründung
- Das Hallenhaus ist das Haupthaus der Hofanlage Weesener Straße 3, die charakteristisch für das Wesener Ortsbild ist. Die Ortschaft bestand ab dem 16. Jh. aus acht Hofstellen, die ursprünglich in geschlossener Form südlich des Weesener Baches, zu beiden Seiten des Hermannsburger Kirchweges angesiedelt waren. Erst um die Mitte des 19. Jh. wurden einige Höfe an das nördliche Bachufer verlegt. An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, durch die beispielhafte Ausprägung eines Gebäudetypus, wie auch aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Landkreis Celle, Teil 2: Objekterwähnung
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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