ehemaliges Amtshaus Bergen mit Gefängnis
- Landkreis
- Celle
- Gemeinde
- Bergen, Stadt
- Gemarkung
- Bergen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bergen
- Adresse
- Lange Straße 1
- Objekttyp
- Amtshaus
- Baujahr
- 1709
- bis
- 1853
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33733019
- Objekt-Nr.
- 12
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Langgestreckter, zweigeschossiger Gebäudekomplex als Fachwerkbau mit massivem Anbau unter halb abgewalmten Satteldächern. Der südliche, leicht zurückspringende ältere Gebäudeteil wurde als Fachwerkbau auf einem niedrigen Backsteinsockel errichtet, wobei das Obergeschoss leicht über abgerundeten Balkenköpfen und mit Vierviertelstäben als Rundhölzer vorkragt. Die Geschossschwelle des anschließenden jüngeren Gebäudeteils in Fachwerk mit Zwerchgaube über dem Eingangsportal wird von Profilbrettern verblendet. Im Norden schließt ein massiver zweigeschossiger Anbau aus rotem Backstein unter Halbwalmdach an. Ein Gesimsband in Geschosshöhe sowie Fenster mit flachen Segmentbögen gliedern den Bau. Errichtet 1709, um 1800 erweitert um den vorspringenden Fachwerkteil, 1853 (i) erweitert durch den Massivbau mit Gefängnistrakt mit Gefängnishof.
- Denkmalbegründung
- Bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges diente die eigene Privatwohnung den Vögten als Amtssitz und Wohnung. Erst 1653 wurde eine von der Regierung der Erben des Amtsvogtes Cord Brase abgekaufte Hofstelle, der Kockschen Kote zum Amtshof ausgebaut und eine zweite, dahinterliegende Hofstelle dem Areal zugeschlagen. Im Jahr 1709 wurde ein neues Amtshaus errichtet, welches als Wohnhaus und Dienstgebäude für den Amtsvogt diente. Der Anbau am Nordteil des Gebäudes wurde 1800 vorgenommen. Bis 1885 diente dieses Gebäude als Amts- und Gerichtsgebäude, danach nur noch als Amtsgericht. 1853 (i) folgte der Bau des Gerichtsgefängnisses. Der ehemalige Amtshof liegt auf einem großen Grundstück inmitten des historischen Ortskerns und prägt durch seinen freistehenden, repräsentativen Charakter das Ortsbild maßgeblich mit. An der Erhaltung des Gebäudekomplexes besteht aus ortsgeschichtlichen Gründen, aufgrund des Schauwertes für die Bau- und Kunstgeschichte, der Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, als beispielhaftes Zeugnis für den Bautyp eines Amtshauses samt seinen Erweiterungen unterschiedlicher Zeitepochen sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung als zentrales raumprägendes Element der historischen Ortsmitte ein öffentliches Interesse
- Literatur
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Landkreis Celle, Teil 2: Objektbeschreibung
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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