Kapelle (Bauwerk)
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Uslar, Stadt
- Gemarkung
- Uslar
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Uslar
- Adresse
- Auschnippe
- Objekttyp
- Kapelle (Bauwerk)
- Baujahr
- um 1930
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33720797
- Objekt-Nr.
- 6639
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Werksteinbau unter Walmdach in Falzziegeldeckung, giebelständig, freistehend. Rechteckiger Saal mit zweiflügeligen Westportal und durch zwei Stufen erhöhte, offene Vorhalle vor dem Westgiebel, Fassade aus drei pfeilergestützten Rundbogenarkaden, durch einen Rundbogen vom Hauptbau abgesetzt. Quadermauerwerk mit belebtem Fugenbild am Westgiebel, Rundbögen mit stufiger Außenkontur. Zu der Kapelle gehören zwei im Freien aufgestellte, gleichförmige, neugotische Steinkreuze, die jenseits der Pflasterung um das Gebäude dessen Vorhallenfassade flankieren. Inschriften auf dem Sockel charakterisieren sie als Denkmäler für Gefallene des Ersten Weltkriegs.
- Denkmalbegründung
- Die giebelständig zum Hauptweg des Friedhofs ausgerichtete, zurückgesetzte Kapelle wurde um 1930 errichtet. Eine Totenkapelle soll laut einer Quelle vom Ende des 17. Jahrhunderts vor dem nördlichen Stadttor, dem Isertor, bereits um 1400 bestanden haben. Von einem „Neubau einer St. Marienkapelle auf dem Kirchhof“ wird 1701 berichtet. Der bestehende Bau im Stil der Neuen Sachlichkeit wird von zwei älteren Gedenkkreuzen flankiert. An der Erhaltung von Kapelle und Zubehör besteht wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte und wegen ihrer künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert für regional nicht alltägliche künstlerische Gestaltwerte ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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