Drei-Ämter-Denkmal
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Hardegsen, Stadt
- Gemarkung
- Hettensen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Hettensen
- Adresse
- Staatsforst
- Objekttyp
- Grenzsteine
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33681968
- Objekt-Nr.
- 77
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zwei steinerne Grenzmale: Drei-Ämter-Denkmal oder Kognatenstein von 1608 (I) und Grenzstein von 1787 (II). I.) Sandsteintafel (H. 87 cm, B. 72 cm, Stärke ca. 10 cm) mit Inschriften auf Vorder- und Rückseite, Oberkante verwittert. Die Inschrift auf der nach Norden weisenden Vorderseite, überfangen von einer stilisierten Krone, lautet: „RDSI ILLSI HR I.E.H. / D.B.ET.L. / Ano 1608 / MAII 9“. Die Abkürzung ist zu entschlüsseln als: „Reverendissimus Illustrissimus Henricus Julius episcopus Halberstadensis / Dux Brunsvicensis et Luneburgensis / Anno 1608 / 9. Mai“, übersetzt „Der hochwürdigste, erlauchteste Heinrich Julius, Bischof von Halberstadt, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, im Jahre 1608, den 9. Mai“. Die Inschrift auf der nach Süden weisenden Rückseite lautet: „FRA[TR]ES / ET CONSANG[UI]NEI. B.I.C T B AD / ADELEVESSEN / ANNO 1608 NO / NO. DIE MENSIS / MAI 9“, ergänzt und übersetzt: „Die Brüder und Blutsverwandten Bodo, Jobst, Christoph und Thedel Burchard zu Adelebsen im Jahre 1608, am neunten Tag des Mai (9)“. II.) Oben abgerundeter Steinpfosten mit Inschrift „A. H. / 1787“ und „A U / G R 3“, die Abkürzungen stehen für „Amt Hardegsen“, „Amt Uslar“ und „Georgius Rex III.".
- Denkmalbegründung
- Die Inschriftensteine stehen im Staatsforst nordwestlich des Bergs Bramburg südlich eines Wegesterns mit Wegen nach Hettensen, Ellierode und Schlarpe. Der ältere markiert die Grenze zwischen dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg mit seinen Ämtern Hardegsen und Uslar und dem adeligen Gericht Adelebsen. Die Aufstellung des Steins anstelle eines Baums als Grenzmarkierung wurde zwischen Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Lüneburg und den Brüdern Bodo und Jobst von Adelebsen und ihren Vettern Christoph und Thedel Burchard am 9 Mai 1608 vertraglich festgelegt, ein Vorgang, der im Rahmen einer dreitägigen feierlichen Verköstigung der Grenzkommission begangen wurde. Der zweite wurde 1787 auf Befehl Georgs III., König von England und Kurfürst von Hannover, an die Grenze zwischen den Ämtern Uslar und Hardegsen gesetzt. An der Erhaltung der Steine besteht wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Landesgeschichte und aufgrund ihres Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb