Wohnhaus
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Dassel, Stadt
- Gemarkung
- Dassel
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Dassel
- Adresse
- Ritterstraße 4
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1787
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33676862
- Objekt-Nr.
- 153
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweistöckiger Fachwerkbau auf Quader- und Hausteinsockel unter Satteldach in Falzziegeldeckung mit Halbwalm über dem Nord- und Schopfwalm über dem Südgiebel, traufständig, über einen niedrigen Anbau angebunden an den Nordflügel der Hofanlage, Nord- und Südgiebel mit Ziegelbehang bis auf das Erdgeschoss des Südgiebels, Straßenfront mit Horizontalbeschlag. Fachwerk in Stockwerkzimmerung, unter den südlichen beiden Fensterachsen ehemals Querdurchfahrt, nachträglich verkleinert.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus, dessen Erbauungsjahr 1787 auf einem Quader neben dem Eingang überliefert wird, gehört zu einem ehemaligen Sattelhof der Familie von Oldershausen. Der eingefriedete Hof liegt dem Burgmannshof der Familie von Garmissen gegenüber und nördlich des ehemaligen Burgmannshofs derer von Hake. Vermutlich ist er identisch mit dem 1511 erwähnten Erbhof an der Düsteren Straße. 1481 trugen die Oldershäuser das Amt des Schultheiß in der Grafschaft Dassel vom Bischof von Hildesheim zu Lehen. An der Erhaltung des barocken Fachwerkbaus besteht wegen seiner geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte und Siedlungs- und Stadtbaugeschichte sowie wegen der städtebaulichen Bedeutung als Bauwerk von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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