Hofanlage Dorfstraße 1
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Uslar, Stadt
- Gemarkung
- Uslar
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Allershausen
- Objekttyp
- Hofanlage
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33541386
- Objekt-Nr.
- 23
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Gründerzeitliche Ziegelbauten einer vierseitigen Hofanlage mit mächtigen Wirtschaftsbauten, im Einzelnen ein traufständiges Wohnhaus mit Vorgarten, eingefriedet mit Eisengitterzaun zwischen Sandsteinpfosten, eine langgestreckte Scheune im Norden und ein Schweinestall im Osten. Wirtschaftshof mit Kopfsteinpflasterung.
- Denkmalbegründung
- Die Hofanlage, die ab 1871 entstand, wurde aufgrund ihres Flächenbedarfs außerhalb des historischen Ortskerns von Allershausen errichtet. Die Größe ihrer Wirtschaftsbauten und die repräsentative Gestaltung des Wohnhauses rücken die Anlage in die Nähe von Gutshöfen. Sie dokumentieren die wirtschaftliche Blüte im Kaiserreich während der Gründerzeit. Die Hausformen sind nicht mehr in der regionalen Tradition verwurzelt, sondern an Industriearchitektur orientiert. Der südlich der vier Flügel wurde in jüngerer Zeit erneuert. An der Erhaltung der übrigen Hofanlage besteht wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte, Siedlungsgeschichte und Wirtschaftsgeschichte sowie wegen der städtebaulichen Bedeutung als Anlage von prägendem Einfluss auf das Straßenbild am nördlichen Ortseingang von Allershausen ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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