Glockenstapel
- Landkreis
- Heidekreis
- Gemeinde
- Wietzendorf
- Gemarkung
- Wietzendorf
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Wietzendorf
- Adresse
- Hauptstraße 18
- Objekttyp
- Glockenturm
- Baujahr
- 1545
- bis
- 1749
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32820550
- Objekt-Nr.
- 45
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Dreigeschossiger, knapp 30 Meter hoher Gefügebau auf quadratischem Grundriss mit Eingang an der Südseite, senkrecht angebrachte Bretter mit Fugenleisten zur Verkleidung der Ständerkonstruktion, im oberen Geschoss je zwei Schalllöcher und eine 1896 eingebaute Uhr unter geschwungenem Spitzhelm mit Holzschindeldeckung und außen angebrachter Stundenglocke. Im Glockenstuhl befindet sich ein Dreiergeläut, dessen älteste Glocke 1564 datiert ist. Der Turm steht dicht an der Westwand der von Conrad Wilhelm Hase entworfenen und 1876 eingeweihten neugotischen Backsteinkirche, zwei Treppentürme zur Erschließung von Emporen verdecken den Berührungspunkt beider Gebäude und unterstützen den Eindruck der baulichen Einheit. In der älteren Literatur wird für den Glockenturm das in der Wetterfahne bezeichnete Jahr 1749 als Baudatum genannt, jüngere Untersuchungen gehen von 1545 aus. Für beide Daten sind in schriftlichen Quellen Erneuerungsarbeiten am Turm bezeugt.
- Denkmalbegründung
- Hölzerne Glockentürme, auch Glockenstapel genannt, prägen überwiegend Landschaften nördlich Hannovers. Von den 68 in Niedersachsen registrierten Exemplaren dieses Bautyps sind 44 in der Lüneburger Heide verzeichnet. Häufig stehen Glockenstapel als eigenständige Konstruktionen in deutlichem Abstand zum Kirchengebäude. Die von Conrad Wilhelm Hase angefertigten Zeichnungen des Vorgängerbaus, der für die 1876 vollendete neue Kirche abgebrochen wurde, dokumentieren, dass der Wietzendorfer Turm ähnlich dicht an der westlichen Wand des mittelalterlichen Saalbaus stand, wie es von Hases Neuentwurf übernommen wurde. Im Zusammenhang mit dem Kirchenneubau gab es Überlegungen, auch den Turm zu erneuern; diese wurde jedoch verworfen, ob aufgrund der Kosten oder denkmalpflegerischer Erwägungen ist nicht überliefert. Konstruktion, Baumaterialien und Größe beider Gebäude stehen in starkem Kontrast. Der Glockenturm der St.-Jakobi-Kirche besitzt als Gebäudetypus mit beispielhafter Ausprägung einen Zeugnis- und Schauwert für die Baugeschichte, darüber hinaus ist seine Erhaltung aufgrund der ortsgeschichtlichen Bedeutung und seines städtebaulich prägenden Einflusses auf das Ortsbild von öffentlichem Interesse.
- Literatur
-
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Landkreis Soltau-Fallingbostel: Objektbeschreibung
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb