Nebengebäude; Hofanlage Kybitzstraße 1
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemarkung
- Helmstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Helmstedt
- Adresse
- Stolzengasse 4
- Objekttyp
- Nebengebäude
- Baujahr
- um 1690
- bis
- um 1875
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32713385
- Objekt-Nr.
- 902
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zwei zweigeschossige Fachwerkgebäudehälften in Stockwerkbauweise als Eckbebauung Dunkles Tor/ Stolzengasse. Die westliche Gebäudehälfte wurde in zwei Bauabschnitten in der Mitte und am Ende des 17. Jh. über einer älteren Kelleranlage unter Wiederverwendung von Teilen einer Vorgängerbebauung errichtet. Erdgeschoss teils auf hohen Bruchsteinsockel, originäres Fachwerkgefüge mit ca. 20- 30 cm vorkragendem Obergeschoss über gerundeten Balkenköpfen und profiliertem Gebälk, Schwelle schiffskehlenartig gefast. Fensteranordnung teils originär. Satteldach mit Ziegelpfannendeckung, straßen- und hofseitige Gauben mit Schieferbehang wohl später. Ursprünglich bildete es eine Einheit mit dem Haupthaus in der Kybitzstr. 1. Der östliche Gebäudeteil auf Natursteinsockel unter abgewinkeltem Satteldach wohl aus der zweiten Hälfte des 19. Jh., Erdgeschoss durch Ladeneinbau verändert, ursprünglich Holztore an Stelle der Schaufensterscheiben, direkter Anschluss an das südliche bauzeitliche Wirschaftsgebäude.
- Denkmalbegründung
- Das Zweiteilige Nebengebäude bildet den Nordflügel der städtebaulich prägenden Hofanlage Kybitzstr. 1. Während die westliche Gebäudehälfte die Bausubstanz und Fachwerkform des 16. und 17. Jh. aufweist, handelt es sich beim Westflügel um eine Teilerweiterung des 19. Jh. Hierbei lassen sich mehrere Bauphasen erkennen, die zum einen in der Objektbiografie liegen, und zum anderem sich aus den Helmstädter Prosperitätsphasen herleiten lassen. Die Gebäudehälften sind ebenfalls Zeugniswert für die historische Hauswirtschaft. An der Erhaltung des Nebengebäudes besteht aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte, für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte und für Volks- und Heimatkunde, aufgrund der künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert überregional nicht alltäglicher künstlerischer und handwerklicher Gestaltwerte wie auch aufgrund der städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss als Element des räumlichen Gefüges einer Straße und eines Wirtschaftshofes ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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