Wohnhaus
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemarkung
- Helmstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Helmstedt
- Adresse
- Wilhelmstraße 33
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1905
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32711787
- Objekt-Nr.
- 129
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Dreiseitig von Straßen (Schöninger Straße, Südertor, Wilhemstraße) umgebener freistehender zweigeschossiger verputzter Massivbau auf 10-30 cm hohem Sandsteinquadersockel. Ausgebautes Dachgeschoss unter Walmdach, mit verschiedenartigen Nebendächern in Falzziegeldeckung. Die Nordfassade an der Wilhelmstraße ist traufständig, mittig die originale Haustür, bekrönt von einem Giebel, darüber ein buntes Treppenhausfenster mit Rosenformen in Jugendstilelementen. An Nord- und Ostfassade Zierputz in Jugendstildekor. Der südliche Teil der Ostfassade springt um circa 50 cm vor, der Sockel mündet in Balkon im Erdgeschoss, hier ebenfalls ein buntes Jugendstilfenster. Der mittlere Teil der Fassade ist dreigeschossig risalitartig mit einem flachen polygonalen Vorbau ausgebaut und endet mit einem geschweiften Dachabschluss. Süd- und Westfassade einfach gehalten. Im Innern Treppenhaus und Flure in originaler Jugendstilausstattung aus Holz.
- Denkmalbegründung
- Die erste Bebauung der Wilhemstraße erfolgte wohl in den Jahren 1885-1905, bis dahin bestand diese nur als Feldweg zwischen dem Süder- und dem Harsleber Tor. Ähnlich wie bei der Bebauung der Wälle wurden die Gebäude als Miethäuser von Handwerksunternehmen oder als selbstgenutzte Gebäude von Kaufleuten errichtet. Die aufwändigen Gestaltungen lassen auf eine gehobene Bewohnerschaft aus dem Bürgertum schließen. Das 1905 mit Elementen des Jugendstils von Franz Stegmann, einem Maurer, errichtete Wohnhaus der Wilhelmstraße 33 (Datierung und Monogramm in Kartusche an Nordseite "FS / A.D. 1905) bildet den westlichen Abschluss der Straße am Südertor. Sein Erhalt ist wegen der geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwerts für Bau- und Kunst- sowie Siedlungs- und Stadtbaugeschichte und wegen der städtebaulichen Bedeutung aufgrund des prägenden Einflusses als Element des räumlichen Gefüges mehrerer Straßen öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
- ADABweb