Wallpromenade
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemarkung
- Helmstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Helmstedt
- Adresse
- Schützenwall
- Objekttyp
- Promenade
- Baujahr
- um 1750
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32710549
- Objekt-Nr.
- 798
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Bebauung entlang des ehemaligen Walls in Form einer Allee, hier als eine gepflasterte Promenade mit seitlich-begrenzend angeordnetem Baumbestand von Linden und Kastanien im Bereich vom Schützenwall.
- Denkmalbegründung
- Wohingegen die mittelalterliche Stadtmauer im 18. Jh. noch weitestgehend Bestand hatte, so wurden die Stadtwälle um die Mitte des 18. Jh. teilweise abgetragen und mit Lindenalleen bepflanzt, die den Bürgern als Promenade dienen sollte. Es gehörte zum gängigen Konzept in der Schleifung von Festungsanlagen die Flächen zu Alleen sowie Grün- und Parkanlagen umzugestalten. Im Barock befand sich die städte-/ sowie landschaftsbauliche Verwendung von Alleen auf ihrem Höhepunkt, zur Zeit des französischen Absolutismus. Im 18.- 19. Jh. wurden diese vor allem zur Begrenzung von innerstädtischen Grünanlagen, in Wallanlagen, auf Promenaden, Boulevards und Plätzen sowie den Volksparks eingesetzt. An der Erhaltung der Wallpromenade besteht aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, aufgrund ihrer künstlerischen Bedeutung für überregional nicht alltägliche künstlerisch-handwerkliche Gestaltwerte, wie auch aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Ortsbild ein öffentliches Interesse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 32632643 | Stadterweiterung | Stadtwallbereich Schützenwall
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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