Wohnhaus
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemarkung
- Helmstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Helmstedt
- Adresse
- Schuhstraße 10
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1680
- bis
- um 1750
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32710307
- Objekt-Nr.
- 585
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Stark veränderter zweigeschossiger Bau, das Erdgeschoss sowie die Obergeschoss-Fassade massiv, sonst Fachwerk, auf 0,50 m hohen verputzten Sockel, teilunterkellert, unter Satteldach in Hohlpfannendeckung. Erdgeschoss stark verändert, Sandsteineinfassung der Haustür mit Oberlicht, originale Haustür mit originärer Türklinke sowie Sandsteineinfassung der Haustür mit Oberlicht. Rückwärtig Fachwerk am Obergeschoss und Zwerchhaus mit freiliegenden Gefüge mit einzelnen Fußstreben und leicht vorkragenden Giebeldreieck des Zwerchhauses. Hauptgebäude um 1750, südlicher Gebäudeteil um 1680, an der Krummen Gasse 1, 3, 5 und 7 befindet sich der zugehörige ehemalige rückwärtige Flügel eines Nebengebäudes.
- Denkmalbegründung
- Das barocke Wohnhaus wurde in zwei Bauphasen, um 1680 und um 1750 errichtet. Trotz des stark veränderten Erscheinungsbildes sind originäre Gestaltungselemente des Gebäudes erhalten. Im Innenhof befanden sich mal rückwärtige Anbauten, nur an der Krummen Gasse 1, 3, 5 und 7 hat sich der rückwärtige Querflügel der Hofanlage erhalten. An der Erhaltung des Wohnhauses besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte sowie aufgrund der städtebaulichen Bedeutung als Element des räumlichen Gefüges einer Straße als Element einer Hofanlage ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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