Wohnhaus
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemarkung
- Helmstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Helmstedt
- Adresse
- Rosenwinkel 1
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1865
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32710069
- Objekt-Nr.
- 579
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Stirnbau der zusammenlaufenden Straßen Rosenwinkel/ Bauerstraße. Zweigeschossiger Fachwerkbau mit mittigen Zwerchhaus und massiver Fassade auf ca. 0,10- 0,80 m hohen niveauausgleichendem Sockel, teilunterkellert, mit abgewinkelten Satteldach in Krempziegeldeckung. Stirnfassade 1905 als Schaufassade konzipiert. Im Erdgeschoss rustizierte Putzquaderung mit Inschrift im Eingangs-Schlussstein, im Obergeschoss Stuckfassade mit durchlaufenden Gurtgesims, Pilastervorlagen sowie Fenstereinfassungen mit vorhangähnlichen Bögen. Darüber Drempel mit blinden Lichtfenstern, bekrönt vom Giebel mit partiell erhaltenem Freigespärre. Die flankierenden Gebäudeseiten sind in Putzelementen reduziert gegliedert.
- Denkmalbegründung
- Das 1865 errichtete Gebäude wurde als Stirnhaus an der Abzweigung Rosenwinkel/ Bauerstraße konzipiert. Die Schaufassade weist eine stark stilisierte Stuckfassade von 1905 auf, mit historisierenden Elementen. An der Erhaltung des Wohnhauses besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss als Element des räumlichen Gefüges zweier Straßen ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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