Chausseegeld-Einnehmer-Haus
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemarkung
- Helmstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Helmstedt
- Adresse
- Magdeburger Tor 3
- Objekttyp
- Zollhaus
- Baujahr
- um 1810
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 32707682
- Objekt-Nr.
- 548
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zwischen der Magdeburger Tor-Straße und deren südlicher Fortsetzung Tangermühlenweg frei stehender eingeschossiger Bau. Zu den genannten Straßen hin giebelständig. Das Krüppelwalmdach ist in Krempziegeln gedeckt. An der Ostfassade befindet sich vertieft liegend, von vier Pfeilern in der Mauerflucht abgeschlossen der Eingangsbereich. Die Loggia verweist auf klassizistische Formen. An Süd- und Westfassade sind zwei Grabplatten französischer Adliger eingemauert. Eine französische Inschrift des Grabsteins der Westfassade erinnert an den Grafen von Limon, Jérôme-Joseph Geoffroy (geb. 1746), welcher als Royalist vor der Französischen Revolution nach Deutschland floh und das „Manifeste de Brunswick“ von 1792, auch unter dem Namen Koblenzer Manifest geläufig, entworfen hatte. Er starb 1799 in Braunschweig. Die Grabplatte ist von einem klassizistischen Gebälk über einer Laubgirlande bekrönt. Der Grabstein der Südfassade verweist mit lateinischer Inschrift und bildlichem Relief einer klassizistischen Urne, drapiert mit einem Tuch und Palmzweig, an einen Marquis d’Aligre (1727-1800).
- Denkmalbegründung
- Zur Zeit der Erbauung des für den Herzog von Braunschweig um 1810 errichteten Wegezollhauses existierten vor den Toren der Stadt nur wenige Gebäude. Dieses am Braunschweiger Tor 3 wurde bis 1874 als Chauseegeld-Einnehmerhaus genutzt, fortan diente es als Wohnhaus der Domäne Sankt Ludgeri. Heute wird es kommerziell genutzt. Dieses ehemalige Chausseegeld-Einnehmerhaus zählt zu den drei Helmstedter Zollhäusern des Ende des 18. / Anfang des 19. Jahrhunderts. Von 1770 ab wurde das Wegegeld für die Benutzung der Straße Helmstedt-Braunschweig in der „Barriere“ an der Ecke Magdeburger Tor / Tangermühlenweg erhoben, die beiden anderen Wegehäuser befanden sich vor dem Braunschweiger- und dem Südertor. An der Erhaltung des Gebäudes besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Orts-, Siedlungs- und Kulturgeschichte neben derjenigen für die beispielhafte Ausprägung des Gebäudetyps, ein klassizistisches Zollhaus, sowie seiner städtebaulichen Beudeutung als prägendes Element des räumlichen Gefüges von Straßenkreuzungen ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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